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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Burg > Ansitz
Anlage > Wehrbau > Burg > Ansitz
Bauwerk > Gebäude > Wohnbau > Ansitz

Bevorzugte Bezeichnung

Ansitz  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Burgsitz, festes Haus, wehrhaftes Wohngebäude mit oder ohne Umfassungsmauer als Sitz eines Adeligen, Vogts oder von Dienstmannen oder zum Schutz von Grundbesitz erbaut, bes. in Süddeutschland und in den Alpenländern. [Koepf / Binding 2016] (de)
  • Kleine, nur als Geländedenkmal erhaltene Burg auf Bergspornen, die – allein durch Wall und Graben gesichert – einen ebenerdigen, nicht erhöhten Innenraum besitzt und irrigerweise für älter als Motten und andere Burgen gehalten wird. Die angeblichen A.e sind eher dem Oberbegriff Burgstall zuzuordnen. Die nicht glücklich gewählte Bezeichnung »ebenerdiger A.« zur Klassifizierung einer Gruppe von nicht erhaltenen mittelalterlichen Wehranlagen wird besonders in Bayern verwendet, hat sich sonst aber nicht durchgesetzt. Das Wort wird sonst häufig – auch in Österreich – als Synonym für den Sitz eines Niederadligen gebraucht. H. W. B. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen]. (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_031d6678

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 27.07.20, Geändert am 27.01.21