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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Richterschwert  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Richterschwert n; auch Gerichtsschwert n; lat. gladius: ein Schwert als Insigne eines kirchlichen Würdenträgers, dem weltliche Gerichtsbarkeit übertragen worden ist, der also profane juristische Befugnisse besitzt. [Glossarium Artis] (de)

Oberbegriff

Synonyme

  • Gerichtsschwert (de)

In anderen Sprachen

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_08b46e1b

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 09.08.20, Geändert am 23.01.21