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Sprache der Inhalte

Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Rechtstür  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Rechtsflügel (DIN rechts), Rechtstür Richtungsbezeichnung für den Anschlag einer Tür im Gegensatz zum Linksflügel (DIN links). Als Linksflügel wird der Flügel bezeichnet, bei dem die Bänder von der Öffnungsfläche her gesehen rechts liegen. Nach der DIN gehört zu einer Rechtstür ein rechtes Einstemmschloss. [Schrader / Voigt 2003] (de)

Oberbegriff

Synonyme

  • Rechtsflügel (de)

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_0edd9dd2

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 22.06.20, Geändert am 22.01.21