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Angaben zum Begriff

Begrifflicher Gegenstand > Norm > Bauverordnung

Bevorzugte Bezeichnung

Bauverordnung  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Bauordnung, Baurecht, Verordnungen, die den Bauherrn bzw. den Baumeister zwingen, sich bestimmten Regelungen und Vorschriften zu unterwerfen. Diese betreffen die Standsicherheit, Konstruktion, Feuersicherheit, die Baulinien und Bauwiche, die Zahl und Höhe der Geschosse, die Ausbildung der Dächer und der Dachgesimse (Dachvorsprung) sowie Hausvorsprünge (Erker, Kellerhälse). Die Überwachung, Genehmigung und Abnahme dieser durch Verordnungen und Gesetze örtl. fixierten B. obliegt der Bauaufsicht, d.h. der Gemeindeverwaltung. In der Antike und im MA dienten die B.en vorrangig der Stand- und Feuersicherheit, der Ordnung des Verkehrs und der Be- und Entwässerung. [Koepf / Binding 2016] (de)

Oberbegriff

Synonyme

  • Bauordnung (de)
  • Baurecht (de)

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_23f64434

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 11.02.20, Geändert am 22.01.21