Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Pfandburg
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Im Spätmittelalter bildete die Pfandnahme von Burgen, Städten und Ämtern ein wichtiges Element landesherrlicher Finanz- und Burgenpolitik. In Pfandverschreibungen übereigneten Landesherren eine Burg oder einen Amtsbezirk einem Kapitalgeber, der die mit dem Pfandobjekt verbundenen Einkünfte und Dienste so lange als Zinsen behalten durfte, bis die Schuld zurückbezahlt war. Die verpfändete Burg verblieb während der Pfandschaft in der Obhut und Sorgfalt des Pfandnehmers. Vielfach finden sich in den Pfandurkunden exakte Angaben zu den finanziellen Aufwendungen der Pfandnehmer für die bauliche Unterhaltung der Burg. Dieser Betrag wurde auf die Pfandsumme aufgeschlagen. Als Kreditgeber und Pfandnehmer treten häufig Verbündete und Ministerialen der jeweiligen Territorialherren in Erscheinung. Das Beispiel der Hansestadt Lüneburg belegt, dass auch Städte als Inhaber von P.en in Erscheinung treten (Bleckede NI, Dannenberg NI). Einen Höhepunkt erreichten die Pfandverschreibungen im Spätmittelalter. Sie dienten vornehmlich der Kapitalbeschaffung, um die hohen Kosten für zahlreiche Fehden zu bestreiten. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)
Oberbegriff
- Burg (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_25eb2b75
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