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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Burg > Kommende
Anlage > Wehrbau > Burg > Kommende

Bevorzugte Bezeichnung

Kommende  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • (von lat. commendare ›anvertrauen‹), Niederlassung eines Ritterordens, v. a. des Deutschen Ordens und des Johanniter-/Malteser-Ordens, unter der Leitung eines Komturs (lat. ›Verwalter‹; Komturei). Mehrere Komtureien bilden eine Ordensprovinz. Die K.n unterschieden sich meist nicht von Burgen, Festungen (Deutschordens-K. Mainau / Bodensee BW: im letzten Ausbauzustand mit Bastionärbefestigung) und Schlössern (Mainau; Johanniter-K. Adenau RP, 1743 schlossartig ausgebaut), doch gehört meist eine Kirche zu den Bauten. Einige K.n gingen aus dem jeweiligen Orden geschenkten Adelssitzen hervor (Adenau, 1160er-Jahre, Hof der Grafen von Are), deren Bauten sie übernahmen. M. L. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

Synonyme

  • Komturei (de)

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_3bcfd3a0

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 03.07.20, Geändert am 27.01.21