Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Bauernhaus
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Das Haus des Bauern, das als Einhaus die Wohn-, Wirtschafts-, Vorratsräume und Ställe unter einem Dach vereinigt, aber auch das Wohnhaus eines aus einzelnen, um einen geschlossenen oder offenen Hof geordneten Gebäuden bestehenden Bauernhofs oder Gehöfts. Das B. ist meist ein Holzbau, manchmal auch ein Stein- oder Backsteinbau. Eine Verbindung von Stein- und Holzbau ist möglich, entweder geschossweise oder nach Funktionen getrennt (Wohnhaus aus Stein, Wirtschaftsgebäude aus Holz). Die verschiedenen Landschaften entwickelten charakterist. Typen: Das Niedersachsenhaus findet man in Norddeutschland zwischen Holland und der Oder. Südl. liegt zwischen Lothringen und Ostpreußen das Gebiet des mitteldt. Gehöfts. Im Elsass, in der Nordschweiz und in Baden-Württemberg herrscht das alemann. in Bayern, Tirol und Salzburg das bayr. Einhaus vor. Daran schließen sich in Österreich die Vierkanthöfe, weiter südl. und östl. die Zwiehöfe an. Sonderformen sind die Schwarzwaldhäuser, Barghus (oder Haubarg in Schleswig-Holstein), Laubenhäuser und Umgebindehäuser (Ostdeutschland und Nordböhmen) und die Rauchstubenhäuser (Kärnten und Steiermark). [Koepf / Binding 2016] (de)
Oberbegriff
- Wohnbau (de)
Unterbegriffe
- Einhaus (de)
In anderen Sprachen
-
selský dům
Tschechisch
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_3fa2bca9
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