Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Lehensburg
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Im Mittelalter stellt das Lehenswesen als Rechtsbindung des adeligen Vasallen an seinen Herrn die beherrschende Gesellschaftsform dar. Grundbesitz, Rechte, Einkünfte und Burgen stellen die Objekte des zwischen beiden Parteien geschlossenen Lehensvertrages dar. Der Vasall verpflichtet sich zu Gehorsam und Dienst (Waffendienst), während der Lehensherr ihm Schutz und Unterhalt zusichert. Zumeist genügte der Herr seiner Unterhaltspflicht, indem er seinem adeligen Vasallen Grundbesitz (z. B. eine Herrschaft mit Burg) samt den dazugehörigen Rechten und Einkünften als Lehen übereignete. Bei den L.en behielt sich der Lehensherr als zusätzliche Leistung das Öffnungsrecht an der Burg vor. Vielfach trugen Adelige freiwillig oder im Kontext der Ausweitung landesherrlicher Herrschaftsinteressen freien (allodialen) Besitz (Güter, Burgen, Höfe, Herrschaften) einem Territorialherrn zu Lehen auf und begaben sich in dessen Lehensverband. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)
Oberbegriff
- Burg (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_4234c3cc
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