Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Fundament
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Die unter dem ebenerdigen Fußboden oder unter der Kellersohle liegenden Grundmauern, auf denen das aufgehende Mauerwerk ruht. [Glossarium Artis, Bd. 3, Bögen und Mauerwerk] (de)
- Fundament (lat. das Gegründete), Bankett, Grundmauer, ist die Gesamtheit des Unterbaus eines Gebäudes. Bei nichtunterkellerten Bauwerken muss die F.mauer immer bis in frostfreie Tiefe heruntergeführt werden. Von einer Tiefgründung spricht man, wenn das F. wegen eines schlechten Baugrundes in größere Tiefe heruntergeführt werden muss. Daneben kommt die Flachgründung vor, bei der die F.breite so groß sein muss, dass die zulässige Beanspruchung der Baugrundpressung nicht überschritten wird. Falls die F.breite wesentl. größer ist als das Mauerwerk, kann das F. einmal oder mehrfach abgetreppt werden, doch darf der Winkel der Druckverteilung nicht geringer als 45° angenommen werden. Bei schlechtem Baugrund wird oft die Pfahlrostgründung verwendet. Auch können armierte F.platten sowie Erdbogen bzw. umgekehrte Gewölbe unter dem Baukörper angeordnet sein. [Koepf / Binding 2016] (de)
Oberbegriff
- Gründung (de)
Unterbegriffe
- Einzelfundament (de)
- Flächengründung (de)
- Grundgewölbe (de)
- Grundpfeiler (de)
- Pfahlgründung (de)
- Rostgründung (de)
- Schüttfundament (de)
- Senkbrunnen (de)
- Sockelgründung (de)
- Steinblockfundament (de)
- Streifenfundament (de)
- Tiefgründung (de)
In anderen Sprachen
-
Englisch
-
fondations
Französisch
-
základ
Tschechisch
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_473bbc7d
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