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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Reliquienaltar  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Reliquienaltar m: ein Altar, der durch seine enge Verbindung mit einem Reliquiar, besonders einem Reliquienschrein ausgezeichnet ist. Durch Papst Leo IV (847- 855) und das Konzil von Reims 867 wurde die Aufstellung von Reliquiaren auf oder nahe bei dem Altar ausdrücklich sanktioniert. [Glossarium Artis] (de)

Oberbegriff

In anderen Sprachen

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_57226acf

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 27.09.20, Geändert am 30.01.21