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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Bauflucht  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Die von einer Baubehörde im amtl. Bebauungsplan festgelegte Linie (B.linie), über die hinaus ein Grundstück nicht bebaut werden darf. [Koepf / Binding 2016] (de)
  • Fluchtlinie, im Bebauungsplan die Grenzlinie (Bauflucht), bis zu der an Straßen und Plätzen gebaut werden darf. Abfluchten heißt in gerade Linie bringen. [Koch 2009] (de)
  • Gerade, horizontale Begrenzungslinie eines Bauwerks. [Koepf / Binding 2016] (de)

Oberbegriff

In anderen Sprachen

  • stavební čára

    Tschechisch

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_7eeca620

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 25.08.20, Geändert am 12.01.21