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Angaben zum Begriff

Bauwerk > Gebäude > Profanbau > Basilika (Profanbau)

Bevorzugte Bezeichnung

Basilika (Profanbau)  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Basilika (lat. basilica, v. gr. basilike stoa: Königshalle), 1. urspr. das Amtsgebäude des Archon Basileus auf der Agora, dem Markt von Athen, der die Opfer und religiösen Feste zu leiten hatte. Im Röm. Reich eine langgestreckte Halle für Märkte und Gerichtsverhandlungen. Im Innern meist durch Säulen- oder Pfeilerstellungen in drei bis fünf Schiffe unterteilt, manchmal auch zweistöckig und mit Emporen versehen, an einer Schmalseite der erhöhte Platz für den Tribun, häufig in einem halbrunden Ausbau (Tribuna), ihm gegenüber der Haupteingang mit einer niedrigen Vorhalle (Chalcidicum). Das Mittelschiff ist in der Regel breiter und höher als die Seitenschiffe und hat in den Hochwänden Fenster, die über dem Dachansatz der Seitenschiffe liegen (Gaden, Lichtgaden, Obergaden), so dass auch bei geschlossenen Anlagen genügend Licht in den Raum fällt. [Koepf / Binding 2016] (de)
  • In Italien spätestens Anfang des 2. Jahrhunderts v. Chr. entstandener Bautyp, der zunächst dem Börsen- und Marktverkehr diente. Es handelte sich um eine Halle mit einem meist überhöhten Mittelschiff und seitlichen, nur durch Säulen und Pfeiler getrennten Seitenschiffen. Später wurde die christliche Basilika mit ihrer Erhöhung des Mittelraums und der Betonung der Achse durch eine Apsis zur bevorzugten Grundform des mittelalterlichen Kirchenbaus. [Schrader / Voigt 2003] (de)
  • Römische Markt- oder Gerichtshalle, die gewöhnlich von Seitenschiffen flankiert ist und zuweilen in einer halbrunden Tribuna (Apsis) endet. [Koch 2009] (de)

Oberbegriff

In anderen Sprachen

  • bazilika (profánní stavba)

    Tschechisch

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_86bf8bc8

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 16.06.20, Geändert am 27.01.21