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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Ablass  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Unter Ablass (indulgentia) versteht die katholische Kirche die von der kirchlichen Autorität (Papst, Kardinäle, Bischöfe) aus dem Kirchenschatz gewährte, an bestimmte Gebetsübungen und andere fromme Leistungen als Bedingung geknüpfte Nachlassung zeitlicher Strafen für der Schuld nach bereits getilgte Sünden. Für die Kunstgeschichte können Ablassverleihungen von Bedeutung sein, wenn zu ihrer Gewinnung etwa die Förderung eines Kirchenbaus oder seiner Ausstattung vorgeschrieben war; auch die Errichtung von Hospitälern, Brücken, Befestigungsbauten, Hafen- und Straßenanlagen wurde vielfach durch Ablass unterstützt. Für die Architekturgeschichte des späteren Mittelalters sind deshalb Ablassverleihungen häufig wichtige Quellen, zumal sie in der Regel nur bei größeren Bauunternehmungen bewilligt wurden. – Auch indirekt können Ablassbriefe für die Baugeschichte einer Kirche von Wert sein; wenn z. B. der Besuch eines bestimmten Altars zur Erlangung eines Ablasses vorgeschrieben ist (1257 Marburg, St. Elisabeth), so wird man daraus schließen dürfen, dass der Bauteil, in dem der betreffende Altar steht, vollendet war. [Glossarium Artis] (de)

In anderen Sprachen

  • Englisch

  • indulgence

    Französisch

  • indulgenza

    Italienisch

  • indulgentia

    Latein

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_89abf723

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 28.08.20, Geändert am 15.01.21