Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Vogteischloss
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte (V.-Rechte), vornehmlich in gerichtlicher Hinsicht, die dem Grundherrn zustanden. Als im Spätmittelalter die Gerichtsherrschaft in zunehmendem Maße an den Territorialherrn als Inhaber der Landeshoheit überging, wurde die V. zu einem Herrschaftsverhältnis zu allen in seinem Territorium gelegenen Grundherrschaften und deren Insassen, schließlich Wohnsitz des Vogtes. Als Gerichtsherrn stand dem Inhaber der V. eine Abgabe (Dienstgeld, Hafergeld, Vogteizins usw.) zu, die von allen Vogtleuten entrichtet werden musste. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)
Oberbegriff
- Schloss (de)
Synonyme
- Vogtei (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_8de6a599
{{label}}
{{#each values }} {{! loop through ConceptPropertyValue objects }}
{{#if prefLabel }}
{{/if}}
{{/each}}
{{#if notation }}{{ notation }} {{/if}}{{ prefLabel }}
{{#ifDifferentLabelLang lang }} ({{ lang }}){{/ifDifferentLabelLang}}
{{#if vocabName }}
{{ vocabName }}
{{/if}}