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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Schloss > Vogteischloss

Bevorzugte Bezeichnung

Vogteischloss  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte (V.-Rechte), vornehmlich in gerichtlicher Hinsicht, die dem Grundherrn zustanden. Als im Spätmittelalter die Gerichtsherrschaft in zunehmendem Maße an den Territorialherrn als Inhaber der Landeshoheit überging, wurde die V. zu einem Herrschaftsverhältnis zu allen in seinem Territorium gelegenen Grundherrschaften und deren Insassen, schließlich Wohnsitz des Vogtes. Als Gerichtsherrn stand dem Inhaber der V. eine Abgabe (Dienstgeld, Hafergeld, Vogteizins usw.) zu, die von allen Vogtleuten entrichtet werden musste. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

Synonyme

  • Vogtei (de)

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_8de6a599

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 28.04.20, Geändert am 27.01.21