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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Festung > Bundesfestung
Anlage > Wehrbau > Festung > Bundesfestung

Bevorzugte Bezeichnung

Bundesfestung  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Festung, die zur Verteidigung eines Bundesstaates des »alten Deutschen Reiches« auf gemeinsame oder auf die Bundesstaaten verteilte Kosten errichtet, unterhalten und besetzt wurde. B.en waren Luxemburg (1815; mit geteilter Besatzung bis 11. Mai 1869); Mainz (30.6.1816, bis 1866 mit geteiltem, danach mit preußischem Besatzungsrecht), Landau (1816; bis 1866 mit geteiltem, dann bayerischem Besatzungsrecht; ab 9.2.1875 offene Stadt), Rastatt (1840; bis 1866 mit geteiltem, dann badischem Besatzungsrecht; ab 1894 offene Stadt), Ulm (1841; bis 1866 mit geteiltem, dann bayerischem und württembergischem Besatzungsrecht). Nach der Wiedererrichtung des Deutschen Reiches waren die B.en wie alle Festungen des Reiches dem ›Ausschuss des Bundesrates für Landheer und Festungen‹ unterstellt, in dem Bayern ständig vertreten war, während die anderen Mitglieder jeweils vom Kaiser ernannt wurden. M. L. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_93335a54

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 16.07.20, Geändert am 27.01.21