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Angaben zum Begriff

Bauwerk > Gebäude > Bürgerbau

Bevorzugte Bezeichnung

Bürgerbau  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Bürgerbauten sind außer den Wohnhäusern der Handwerker und der Bürger (Bürgerhaus) v.a. die den Gemeinschaftsaufgaben dienenden öffentl. Gebäude der Bürger einer Stadt, wie Rathaus, Münze, Zeughaus, Gewandhaus, Schranne, Kornhaus, Bauhof, Spital, Kaufhaus, Ballhaus, Hochzeitshaus, Schauspielhaus u. dergl. Auch die von den einzelnen Zünften errichteten Zunfthäuser gehören in diese Reihe, ebenso die Speicher. [Koepf / Binding 2016] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_94089ec0

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 28.08.20, Geändert am 27.01.21