Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Grundgewölbe
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Grundgewölbe (umgekehrte Erdbögen, umgekehrte Fundamentgewölbe) kamen meist zur Ausführung bei hochbelasteten Hochbauten auf gering tragfähigem Baugrund, wenn einfache Fundamentverbreiterungen nicht mehr ausreichten. Die Wand- und Pfeilerlasten werden dann auf die ganze Gewölbefläche verteilt. Die zweckmäßigsten Bogenformen waren der Halbkreis oder Segmentbogen. Die Gewölbe konnten als Streifengewölbe zwischen zwei Banketten oder als Grundplatte auf ganzer Bauwerksgrundfläche angeordnet werden. Die Aufnahme des Gewölbeschubes erfolgte durch die aufgehenden Bauteile. Bei Randgewölben ordnete man unter Umständen zusätzliche Zuganker an. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit legte man unter dem Gewölbemauerwerk eine Sperrschicht aus Lehm oder Asphalt an. Nach 1900 kamen auch Grundgewölbe aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton zur Ausführung. [Bargmann] (de)
Oberbegriff
- Fundament (de)
Synonyme
- Gewölbegründung (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_b65b2f15
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