Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Epitaph
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Epitaph (gr.), Gedächtnisinschrift mit Namen und Todesdatum als Gedächtnismal, das nicht an der Begräbnisstätte des Toten, sondern in oder an einer Kirche aufgehängt oder aufgestellt ist und sich dadurch vom Grabmal unterscheidet. Beginnend im 14. Jh. und bis zum Barock unterschiedl., z.T. reiche formale Gestaltung: Wand- und Tafelbilder, Bronzereliefs, Messingplatten, freistehende Figurengruppen, auch Glasgemälde und Wandteppiche, bis zum Wappen-E. des 18. Jhs. [Koepf / Binding 2016] (de)
- Epitaph (griech. Grabinschrift), seit dem 14. Jh. vorkommendes Gedächtnismal für einen Verstorbenen in Form einer Platte, die innen oder außen an der Kirchenwand, an einem Pfeiler oder im Kreuzgang senkrecht aufgestellt wird. Das Epitaph ist aber kein Grabmal, weil sich weder dahinter noch darunter ein Grab befindet. 2 Hauptformen: 1. Die Platte zeigt wie ein aufrecht gestellter Grabstein eine Inschrift und häufig das Abbild des Verstorbenen; 2. später wird um das Abbild eine Szene aufgebaut: es kniet z.B. als Adorant (gelegentlich als 33-jähriger = Jesusalter), oft mit Familie, zu Füßen des Kreuzes Christi. In Renaissance und Barock wächst das Epitaph auch zu mehrstöckigen, prunkvollen Aufbauten mit geistreichen symbolischen Bedeutungen an. [Koch 2009] (de)
Oberbegriff
Unterbegriffe
- Gemäldeepitaph (de)
In anderen Sprachen
-
epitaf
Tschechisch
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_bab2b0f0
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