Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
liturgische Farbe
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Farbe f, liturgische; präzis, liturgische Tagesfarbe f; auch Kirchenfarbe f: die Farben der im Gottesdienst verwendeten Paramente, die einen hohen Symbolwert haben. Sie richten sich nach den Sonntagen und Festen im Kirchenjahr und wurden erstmals durch Innozenz III. (1198-1216) festgesetzt. Allgemein verbindlich geregelt wurden sie für die kath. Kirche durch das Missale von Pius V. im Jahre 1570. Liturgische Farben sind danach Weiß, Rot, Grün, Violett, Rosa und Schwarz. Gold und Silber und können ersatzweise gewählt werden. Verboten sind Gelb, Braun, Grau, Orange und, mit gewissen Ausnahmen, Blau. Abweichungen von diesen Vorschriften sind aber überall und zu fast allen Festen möglich. So dürfen z. B. die wertvollsten Paramente, welche eine Kirche besitzt, an hohen Feiertagen gezeigt werden, auch wenn sie nicht die für diesen Tag vorgeschriebene Farbe haben. Im Protestantismus sind die liturgischen Farben im wesentlichen auf die Behänge von Altar, Kanzel, Lesepult und Taufstein beschränkt. Die Kleidung der Pfarrer ist schwarz. [Glossarium Artis] (de)
- Farbe, liturgische, auch Kirchenfarbe, Tagesfarbe: für einen bestimmten Tag oder Gottesdienst verbindlich vorgeschriebene Farbe der Paramente. [Glossarium Artis] (de)
Oberbegriff
- Farbe (de)
Unterbegriffe
Synonyme
- Kirchenfarbe (de)
- liturgische Tagesfarbe (de)
- Tagesfarbe (de)
In anderen Sprachen
-
Englisch
-
liturgical colour of the day
-
couleur liturgique
Französisch
-
couleur liturgique du jour
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_c01eb518
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