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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Kastellan  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • (lat. castellanus) In den deutschsprachigen Schriftquellen des Mittelalters auch als Burggraf oder Burgvogt bezeichnet, zählt zu den Reichs- oder landesherrlichen Beamten. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform Kaiser Friedrichs II. in Süditalien wird das Amt des K.s bereits 1231 in den Konstitutionen von Melfi erwähnt. Die Hauptaufgabe des K.s bestand in der militärischen Bewachung der Kastelle und der Aufsicht über die Besatzungen. Ferner wurde ihnen die Obhut über Weinberge, Baumgärten, Mühlen, Obstgärten und andere Ländereien, die zur Verproviantierung der Kastelle bestimmt waren, anvertraut. In Teilen des Reiches fungierte der Burggraf als Verwalter eines Burgbezirkes, der umfangreichen Grundbesitz sowie mehrere Orte umfassen konnte (Burggrafenamt). Die Bezeichnung »Drachenfelser Ländchen« für neun links- und rechtsrheinisch gelegene Orte im heutigen Rhein-Sieg-Kreis (NW) verweist auf den Herrschaftsbereich der Burggrafen von Drachenfels, die in diesem Distrikt für das Erzstift Köln die Verwaltung wahrnahmen. Sofern der Landesherr sich das Amt des Burggrafen nicht vorbehielt, wurde es innerhalb der Adelsfamilien weitervererbt (Burggrafen von Drachenfels NW, Burggrafen von Rheineck RP, Burggrafen von Hammerstein RP). J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_c10ac9cf

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 27.07.20, Geändert am 21.01.21