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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Hohlgalvanoplastik  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Zur Herstellung einer Hohlgalvanoplastik wird zunächst vom Original mit Hilfe von Gips, Guttapercha, Leim oder Silikon eine Abformung als Negativ angefertigt. War eine Künstlersignatur vorgesehen, ist diese spiegelverkehrt in den Gips geschnitten worden, so dass sie nach der Galvanisierung erhaben hervortrat. Die Form wird dann mit Graphitpulver elektrisch leitend gemacht und in das galvanische Bad gehängt, das in den meisten Fällen aus einer Mischung von Kupfersulfat und Schwefelsäure besteht. Hierzu gab Langbein verschiedene detailliertere Rezepte an. Mit Hilfe von Kupferschrauben, die an weniger sichtbaren Stellen der Figur angebracht wurden, sowie daran befestigten Kupferdrähten wird der Strom flächendeckend an der Graphitoberfläche angelegt. Der Graphit wird mit Hilfe einer Bürste oder mit entsprechenden Graphitiermaschinen so aufgebracht, dass er homogen auf der Formoberfläche verteilt ist und keine Lücken aufweist. Hohlgalvanoplastiken bestehen meist aus miteinander verlöteten Einzelteilen. Partiell wird bei besonders dünnwandigen Gegenständen durch ein Ausschwemmen mit Zinn oder Weichlot und durch das Einstreuen von Kupferspänen eine größere Stabilität erreicht. Die Lötnähte werden nachgearbeitet und die komplette Figur überpoliert. Dann kommt die ganze Figur zum „Übergalvanisieren“ erneut ins Bad, um die Bearbeitungsspuren mit einer dünnen Kupferschicht zu verdecken. Dabei muss die Figur allerdings vollständig abgedeckt werden, so dass nur die Lötnähte frei bleiben. Durch eine spezielle Technik wird erreicht, dass die Lötstellen keine Kanten bekommen, sondern sich an die übrige Kupferhaut optimal anpassen. [RDK Labor] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_c81f31c4

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 30.09.20, Geändert am 30.01.21