Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Landesburg
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Seit dem Spätmittelalter spricht man wieder von L.en, häufiger jedoch von landesherrlichen Burgen (Territorialburg), wenn man die zentralen Burgen der großen Landesherrschaften meint (Zülpich NW für Kurköln). Bei der herrschaftlichen Durchdringung einer Region stand dem Territorialherrn im Rahmen der Burgenpolitik ein breit gefächertes Instrumentarium zur Verfügung. Die Einflussnahme auf Fremdburgen, d. h. nicht landesherrliche Burgen, erfolgte durch Öffnungsrecht, Pfandnahme, Kauf oder Lehensbindung ( Lehensburg). Darüber hinaus traten die Fürsten, Bischöfe und Grafen selbst als Initiatoren von Burg- und Stadtgründungen in Erscheinung. Die landesherrlichen Burgen (Territorialburgen) dienten der militärischen Herrschaftsausübung und bildeten insbesondere im Spätmittelalter administrative Mittelpunkte neu entstandener Amtsbezirke (Amtsburgen). Zahlreiche Landesburgen wurden in das Befestigungssystem bereits bestehender Städte miteinbezogen (Andernach RP, Rheinbach NW, Münstereifel NW, Zülpich NW, Kempen NW) oder fungierten als Keimzelle städtischer Siedlungen (Blankenberg NW, Nideggen NW, Freusburg RP). Jene L.en, die häufig von den Territorialherren aufgesucht und mit entsprechenden Baulichkeiten (Saalgeschossbau, Palas, Wohnturm) ausgestattet waren, erlangten vielfach Bedeutung als Residenzburgen. Anschauliche Beispiele bieten die repräsentativ ausgestatteten L.en der Kölner Erzbischöfe (Godesburg NW, Zons NW, Lechenich NW) oder der Grafen von Berg (Bensberg NW, Windeck NW, Angermund NW, Burg a. d. Wupper NW). J. F. / H. W. B. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)
Oberbegriff
- Burg (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_cc365d32
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