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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Schloss > Residenzschloss

Bevorzugte Bezeichnung

Residenzschloss  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Residenzschloss, landesherrliches Schloss. Es beherbergt nicht nur die herrschaftlichen Wohn- und Repräsentationsräume, sondern im Idealfall auch alle Institutionen, die zur Landesverwaltung notwendig sind. Es handelt sich also um eine staatliche und keine private Bauaufgabe. Das R. entsteht im Zuge der Residenzbildung im Spätmittelalter und setzt sich im 16. Jh. endgültig durch. Es bestand keine Residenzpflicht für den Landesherrn. Teilweise erlangten Gesetze aber nur Gültigkeit, wenn sie in der Residenz ausgestellt worden waren. Das Areal des R.es war wie das eines jeden Schlosses gegenüber seinem Umfeld bzw. der Residenzstadt abgegrenzt. Hierzu dienten Befestigungen (Burgschloss), Mauern und Gräben sowie Gitter. Das Hauptgebäude des R.es wird im Allgemeinen als Schloss bezeichnet. Es ist das ideelle Zentrum, dem die anderen Bauten, die Stadt und das ganze Land zugeordnet sind. Im Zentrum des Schlosses wiederum steht der Landesherr. Neben den landesherrlichen Appartements, den Gemächern für Personal und Gäste gehören meist eine Kapelle, Vorrats- und Wirtschaftsräume sowie ein Garten zum R. Weitere notwendige Funktionen sind Marställe für Pferde und Remisen für Kutschen. Hinzu kommen Zeughäuser, Küche, Brau-, Back- und Waschhäuser sowie weitere Wirtschaftsbereiche. Für die Administration benötigte man ein Archiv, Räume für die Kanzlei, die Ratssitzungen und bei Protestanten auch für das Konsistorium. Für höfische Lustbarkeiten können Bibliotheken, Konzert- und Theatersäle und Ballhäuser hinzukommen. Besonders wichtig ist die Schlosswache, aber auch Gefängnisse und Krankenstuben oder sogar Münzgießereien sind manchmal im R. zu finden. Meistens sind nicht alle Funktionen in einem Gebäude untergebracht. Es können Nebengebäude hinzutreten. Während bis in das 18. Jh. eine Vereinigung aller Funktionsbereiche im Schlossareal angestrebt wird (Würzburg BY; Gotha TH), entstehen bereits früh Trabanten. Außerhalb des Schlosses stehen Bauten der Administration wie Gefängnisse oder Münzgießereien. Aber auch Marställe und Zeughäuser führt man früh außerhalb des Hauptgebäudes auf (Dresden S). Im 18. und besonders im 19. Jh. werden immer mehr Funktionen aus dem R. ausgelagert, so dass zuletzt nur die landesherrlichen Wohn- und staatlichen Repräsentationsräume im Schloss verbleiben. Auch im nach außen abgegrenzten Schlossareal (Burgfrieden; Mauer) sind sie nicht immer zu finden, sondern können auch in der Residenzstadt errichtet werden. H. L. . [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_df06dbb1

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 15.06.20, Geändert am 27.01.21