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Angaben zum Begriff

Anlage > Gebäudekomplex > Burg > Ministerialenburg
Anlage > Wehrbau > Burg > Ministerialenburg

Bevorzugte Bezeichnung

Ministerialenburg  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Ministerialenburg, Burgen des Adels ministerialischer Herkunft. Die Ministerialen entstammen ursprünglich aus einer Gruppe von »Unfreien«, die sich durch besondere Dienste in der Verwaltung, bei Krieg oder am Hofe ihres Herrn qualifiziert hatten und schließlich im 11. Jh. ihre Unfreiheit abschütteln und in den Adel aufsteigen konnten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Ministerialen in der mittelalterlichen Gesellschaftspyramide Edelfreien sowie dem Hochadel (Grafen, Fürsten, Bischöfe) unter- bzw. nachgeordnet waren (Niederadel, Ritterschaft), gelten sie im Hochmittelalter als eigentliche Schöpfer und Träger der ritterlich-höfischen Kultur. Besonderes Ansehen genossen die in königlichen Diensten stehenden Reichsministerialen. Hinsichtlich der repräsentativen Ausgestaltung konnten sich insbesondere die Burgen bedeutender Ministerialenfamilien in der Stauferzeit durchaus mit Dynastenburgen und Pfalzen messen (Münzenberg HE, Wildenburg BY, Treffurt TH). Für eine Vielzahl von M.en sind jedoch relativ einfache Bauformen ( Wohntürme in Arloff NW und Kirspenich NW) charakteristisch. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_e2b1a128

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 15.06.20, Geändert am 27.01.21