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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Kerngalvanoplastik  

Typ

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Bei einer Kerngalvanoplastik wird eine Gipskopie des Originalmodells angefertigt. Die zunächst hergestellte Negativform wird mit Gips ausgegossen und zur zusätzlichen Stabilisierung mit einem Eisengerüst versehen. Hierzu werden einzelne, nicht miteinander verbundene Rund- oder Vierkantschmiedeeisen in den noch weichen Gips gesteckt. Eine eventuelle Künstlersignatur wird direkt in den Gips hineingeschnitten, nach der Galvanisierung liegt sie dann geringfügig unter dem Oberflächenniveau. Die erhärtete Gipsfigur wird anschließend imprägniert, um sie gegen den Angriff des säurehaltigen Bades zu schützen. Ist die Imprägnierung erfolgt (meist durch bloße Tränkung in einer Mischung aus Kolophonium und Wachs), kann der Prozess im galvanischen Bad mit der graphitierten Gipsfigur als Kathode beginnen. An der Figur werden nun wie bei der Hohlgalvanoplastik mittels Kupferschrauben mehrere Kupferdrähte befestigt, die als Stromleitung dienen. Der imprägnierte und graphitierte Gipskern wird durch die angeschlossene Stromquelle negativ aufgeladen. In der Badlösung befindet sich das Kupfersulfat in dissoziierter Form, also in Form von zwei unterschiedlich geladenen Ionen – dem negativen Sulfat- und dem positiven Kupfer-Ion. Das Kupfer-Ion wird nun von der negativ geladenen Kathode angezogen, nimmt dort die überschüssigen Elektronen auf und scheidet sich als elementares Kupfer auf dem Gipskern ab. Als Anodenmaterial dienen ein oder mehrere Kupferbleche, welche die Gipsfigur von allen Seiten in möglichst gleichmäßigem Abstand von 10–15 cm umgeben sollten. Die Anode löst sich im Verlauf der Galvanisierung auf und liefert so einen Nachschub für die verbrauchten Kupfer-Ionen aus dem Bad. Die sich bildende Kupferschicht kann sehr viel dünner ausfallen als bei Hohlgalvanoplastiken, da der innenliegende Gipskern mit Eisenarmierung der Figur zusätzliche Stabilität verleiht. Die Schichtdicken bei Kerngalvanoplastiken betragen je nach Größe der Figur 0,3-3 mm, während die Stärke der Kupferschicht bei größeren Hohlgalvanoplastiken zwischen 4 und 8 mm liegen sollte. Typische, bei Grabfiguren häufig gefundene Schichtdicken betragen bei Kerngalvanoplastiken etwa 0,7 mm. Bei eingehenden Untersuchungen der verschiedenen Teile einzelner Grabfiguren im Rahmen eines Forschungsprojektes konnte festgestellt werden, dass es tatsächlich üblich war, die Figuren erst in Einzelteilen herzustellen und dann nach Bedarf zusammenzulöten. Alle Teile, die zu einer Figur gehören, tragen den Namen des Gipsgießers als Kürzel und eine Nummer, die das Auffinden der richtigen Teile im Lagerregal erleichterte. Das Verbinden der Teile geschah mit Hilfe eines Zapfensystems, so dass beispielsweise am Rumpf einer Figur die Kupferhaut über den Gipskern hinausreichte und beim anzusetzenden Arm der umgekehrte Fall existierte. Durch die Lötung wurden dann die beiden Teile fixiert, die Gipskerne aber vorher nicht „zusammengeklebt“. Für die Montage wurde ein entsprechendes Passgerüst gebaut, damit der Gürtler zum einen die schweren Teile nicht halten musste und zum anderen die Lage der Einzelteile für ihn eindeutig war. [RDK Labor] (de)

Oberbegriff

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_e926068c

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Erstellt 30.09.20, Geändert am 30.01.21