Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Gehöft
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Gehöft, Gruppierung von verschiedenen Baukörpern, hauptsächl. bei landwirtschaftl. Gebäuden, die nach ihren Funktionen - Wohnhaus, Stall, Scheune - differenziert und meist U-förmig um einen Hof gruppiert sind. Die wichtigsten G.formen des Bauernhauses sind das mitteldt. und das fränk. G., die jedoch in verschiedenen Varianten vorkommen, wobei Wohnteil und Stall manchmal auch in einem Baukörper liegen können. An der Straßenfront ist meist ein kleineres Tor für die Bewohner neben einer größeren Wageneinfahrt angeordnet. Eine Sonderform des G.s ist der Vierkanthof (hauptsächl. in Österreich). [Koepf / Binding 2016] (de)
Oberbegriff
- Gebäudekomplex (de)
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_f465973d
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