Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Herrenhaus
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Wohnsitz des Adeligen im Gegensatz zum Schloss des Landesherrn in der Frühen Neuzeit. Dieser Begriff hat sich noch im niederdeutschen H. erhalten; im ostelbischen Bereich werden H.er oft als Güter bezeichnet. H.er sind die repräsentativen oder gar schlossartigen Wohnbauten eines adeligen Gutsherren. Doch ist der Gutsbetrieb kein ausschließendes Kriterium des H.es, da auch landesherrliche Schlösser über Wirtschaftshöfe verfügen können. H.er und Gutshöfe haben neben Norddeutschland nur in Skandinavien eine vergleichbare Bedeutung und Qualität erlangt. Parallelen zu süddeutschen Herrensitzen lassen sich nicht finden. Qualitätvolle und teilweise weiträumige Gärten gehörten ebenso zu einem H. wie repräsentative Raumfolgen und aufwändige Ausstattungen. Wie bei Schlössern lassen sich auch bei H.ern die verschiedensten Formen und Typen finden. H. L. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)
Oberbegriff
- Wohnbau (de)
Unterbegriffe
- Palas (de)
In anderen Sprachen
-
panský dům
Tschechisch
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_fc75ab53
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