Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Wappen
Typ
-
owl:NamedIndividual
Definition
- Abzeichen in Form eines mittelalterlichen Schildes, oft mit Helm. Die Lehre von der Wappenkunst ( = Heroldskunst) heißt Heraldik. Rechts und links gelten vom Träger des Schildes, nicht vom Beschauer aus. 1. Heraldische Farben werden in nichtfarbigen Abbildungen durch Schraffuren gekennzeichnet. 2. Wappenbilder sind a) Heroldsbilder, das sind farbige Muster, b) gemeine Figuren, d. h. Gegenstände oder Lebewesen. Redende Wappen stellen den Namen des Wappenträgers bildlich in Form eines Rebus dar. Nebenstücke sind Amts- und Würdezeichen (Krone, Bischofsstab usw.). Prachtstücke sind Schildhalter (Wilde Männer; seit 15. Jh.), Wappenmantel (seit 17. Jh.), Wahlspruch = Devise. [Koch 2009] (de)
- Wappen n; heraldische Insignien n pl: bildlich gestaltete Abzeichen geistlicher und weltlicher Würdenträger auf Tafeln oder im Siegel, auch als Stickerei auf Fahnen etc. So zeigt z. B. das abgebildete Papstwappen (n) eine Tiara und zwei gekreuzte Schlüssel, einen goldenen und einen silbernen. Auf dem orientalischen Patriarchenwappen (n) erscheinen Mitra und Pallium, Krummstab, Zepter, ein Stab mit Kardinalskreuz und Paterissa. [Glossarium Artis] (de)
Oberbegriff
- Insignie (de)
Unterbegriffe
- Allianzwappen (de)
- Kirchenwappen (de)
- Kirchenwappenelement (de)
Synonyme
- heraldische Insignie (de)
In anderen Sprachen
-
Englisch
-
coat of arms
-
crest
-
heraldic insignia
-
armoiries
Französisch
-
armes
-
blason
-
insignes héraldiques
-
erb
Tschechisch
-
znak
URI
https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_kx6houci
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