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Concept information

Anlage > Gebäudekomplex > Schloss > Vogteischloss

Preferred term

Vogteischloss  

Type

  • owl:NamedIndividual

Definition

  • Zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte (V.-Rechte), vornehmlich in gerichtlicher Hinsicht, die dem Grundherrn zustanden. Als im Spätmittelalter die Gerichtsherrschaft in zunehmendem Maße an den Territorialherrn als Inhaber der Landeshoheit überging, wurde die V. zu einem Herrschaftsverhältnis zu allen in seinem Territorium gelegenen Grundherrschaften und deren Insassen, schließlich Wohnsitz des Vogtes. Als Gerichtsherrn stand dem Inhaber der V. eine Abgabe (Dienstgeld, Hafergeld, Vogteizins usw.) zu, die von allen Vogtleuten entrichtet werden musste. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen] (de)

Broader concept

Entry terms

  • Vogtei (de)

URI

https://hist-arch-vocab.org/bvha#c_8de6a599

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RDF/XML TURTLE JSON-LD Created 4/28/20, last modified 1/27/21