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  skos:definition "Landhaus, in der röm. Baukunst seit dem 2. Jh. v. Chr. Herrenhaus des Landeigentümers, ähnl. in der Renaissance. Im 19. Jh. wurde die V. das Wohnhaus des wohlhabenden Bürgers, oft am Stadtrand gelegen, heute anspruchsvolles, freistehendes Einfamilienhaus. [Koepf / Binding 2016]"@de, "(lat. Landhaus, Landgut), bezeichnete in der Antike ein Landhaus und Herrenhaus eines römischen Landeigentümers. Sowohl in der Antike als auch in der Renaissance dienten die Villen vornehmlich dem temporären Aufenthalt ihrer Besitzer, die sich vornehmlich in ihren Stadthäusern aufhielten. Eine Traditionslinie der Villenkultur und dem damit verbundenen Bild eines dem Stadtleben vorzuziehenden beschaulichen Lebens auf dem Lande reicht von der Barockzeit über die Schriften Francesco Petracas (1304–1374, hier insbesondere 1346 „De Vita solitaria“) bis in die Antike zu Plinius d. J. (61–113) zurück. In der Renaissancezeit avancierte insbesondere das Umland der kulturell blühenden italienischen Metropolen Florenz, Rom und Venedig zu Zentren des Villenbaus bzw. der Villenkultur. Außerhalb der Städte entstanden großzügige schlossartige Landsitze mit prächtigen Gartenanlagen. Auftraggeber waren die Familien aus dem alteingesessenen städtischen Adel. In Venetien wurde die Villa der Renaissance vor allem durch den Architekten Andrea Palladio (1508–1580) geprägt, dessen Bauten sich durch den Verzicht auf eine üppige Dekoration und die Beschränkung auf klare rationale Formensprache der Baukunst beschränken (Villa La Rotonda in Vicenza. Baubeginn 1566, und Villa Barbaro in Maser, Baubeginn 1556, Prov. Treviso). Dies war wohl das entscheidende Motiv für die breite Rezeption palladianischer Architektur im protestantisch-geprägten anglo-amerikanischen Raum, die bis ins 19. Jahrhundert anhielt (vgl. u. a. englische Landsitze und die Herrenhausarchitekur in den Südstaaten der USA). Die vorpalladianischen Villen (z. B. Villa Querini Stampaglia im Pressena, datiert 1501, Prov. Verona) zitieren lediglich fortifikatorische Architekturelemente (z.B. Zinnen, Ummauerung), sind jedoch funktional vornehmlich als temporär bewohnte Herrschaftssitze des Adels anzusprechen. Das Raumprogramm der Villen wird bestimmt von ihren Funktionen als Zweitwohnsitz des Adels und ihre Nutzung als landwirtschaftlicher Betrieb (Dualismus und hierarchische Abstufung von Herrenhaus und diesem architektonisch untergeordneten Wirtschaftsgebäuden). In der Barockzeit wurde häufig der renaissancezeitliche Kernbau beibehalten und um ein differenziertes Raumprogramm in Annexbauten ergänzt (Villa Contarini-Simes in Piazolla sul Brenta, Prov. Padua). Im 18. Jh. erfolgt der Anschluss an Entwicklungen an Architekturzentren nördlich der Alpen und analog zum barocken Schlossbau verschmelzen Villen und Gärten häufig zu einem Gesamtkunstwerk. J. F. [Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen]"@de .

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  skos:prefLabel "Bamberger Vokabular für Historische Architektur"@de ;
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  skos:prefLabel "Quellennachweis Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen"@de ;
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